Wahlen

Am 08.03.2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten ab 03.02.2026 zugestellt. 

Wahlinformationen
Bei der Landtagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (08.12.2024) in Baden-Württemberg eine Haupt-/alleinige Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Landtagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 25.01.2026 (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz im Ertinger Gemeindegebiet haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ertingen eingetragen. Sie erhalten ab dem 03.02.2026 und spätestens 15.02.2026 per Post ihre Wahlbenachrichtigung.

Zuzug nach Ertingen
Wahlberechtigte, die zwischen dem 26.01.2026 und dem 15.02.2026 nach Ertingen ziehen und hier ihre Hauptwohnung anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Ertingen wählen möchte, muss bis spätestens 15.02.2026 einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgerbüro, im Rathaus Ertingen, Dürmentinger Straße 14 abgeholt werden und muss bis spätestens 15.02.2026 wieder dort eingehen. Nach dem 15.02.2026 bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen.

Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Zieht eine wahlberechtigte Person innerhalb Ertingens um, ändert sich der Wahlbezirk nicht. Die Wahlbenachrichtigung wurde dann an die Adresse gesendet, für die die Person am 25.01.2026 gemeldet war. In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zugestellt werden kann. Auch wenn ein Nachsendeauftrag besteht, werden nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Gemeindeverwaltung zurückgeschickt. Personen, die innerhalb Ertingens umziehen und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich daher mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.

Wegzug in einer andere Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs
Wahlberechtigte, die nach dem 26.01.2026 in eine andere Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde Ertingen eingetragen, es sei denn, sie beantragen bis 15.02.2026 an ihrem neuen Wohnort, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Das Gleiche gilt, wenn durch eine Verlegung der Hauptwohnung die bisherige Hauptwohnung bei uns im oben genannten Zeitraum zur Nebenwohnung wurde.

Wegzug in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs
Sie sind in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs verzogen, bzw. haben Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs verlegt. Sie sind deshalb bei der Landtagswahl am 08.03.2026 nicht mehr wahlberechtigt.

Wahllokale
Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Eintragung ins Wählerverzeichnis und darüber, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Gemeindeverwaltung bittet darum, diese Angaben genau zu prüfen.

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Hier können Sie Ihren Wahlschein beantragen. Sie erhalten ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsboten bzw. der Deutschen Post AGzugestellt.

Dieser Service im Internet steht Ihnen ab sofort, bzw. ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, 05.03.2026 12:00 Uhr zur Verfügung.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)ertingen.deeinen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Simon Gotterbarm, Tel.: 07371 508-32, E-Mail: s.gotterbarm(@)ertingen.de.