Bauen in Ertingen
Baugebiet „Gruber II”
Der Platz mit der Flurstücks Nummer 6458 und einer Fläche von 2.121 m² ist für Geschosswohnungsbauten (verdichtete Bebauung) vorgesehen, auf diesem könnten 3 Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bauplatzpreis beträgt hierfür 195, 00 €/m² und kann nicht per Windhundverfahren erworben werden. Interessierte Investoren können sich an Herrn Leger wenden, um Weiteres zu besprechen.
Die Bauplätze, die im unten aufgeführten Lageplan nicht mit einem R bzw. einem X gekennzeichnet sind, können per Windhundverfahren erworben werden. Hierfür bitten wir Sie das unten aufgeführte Bewerbungsformular auszufüllen und per Mail an Herrn Leger, E-Mail: l.leger(@)ertingen.de zu übersenden.
Plan und Legende
Kostenkalkulation
Bewerbungsformular Richtlinien
Baugrundstücke
Für weitere Informationen bitte auf den Link bzw. auf das jeweilige Bild klicken!
Binzwangen
Im Ortsteil Binzwangen stehen derzeit keine gemeindlichen Baugrundstücke zur Verfügung.
Erisdorf
Im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Hinter den Gärten“ wurde das Neubaugebiet „Hinter den Gärten II“ erschlossen.
Das Baugebiet „Hinter den Gärten II" schließt sich in südöstlicher Richtung an das bestehende Baugebiet "Hinter den Gärten" an. Im Baugebiet „Hinter den Gärten“ wurden Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser geschaffen.
Für dieses Gebiet hat die Einreichungsfrist bereits am 18.03.2024 begonnen. Die noch freien Grundstücke können auf Anfrage mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen erworben werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an Herrn Leger unter l.leger@ertingen.de.
Die hierfür geltenden Verfahrensrichtlinien und Bewerbungsformular sind ebenfalls beigefügt.
Auch für das Baugebiet „Hinter den Gärten II“ gilt eine Erwerbsfrist von drei Monaten (gerechnet ab Eingang der Bewerbung).
Die Verwaltung wird hierzu ebenso eine Kostenkalkulationsübersicht zur Verfügung stellen, fortlaufend aktualisieren und somit transparent darstellen, welche Baugrundstücke zwischenzeitlich verkauft/reserviert oder noch zum Erwerb verfügbar sind.
Zu den Kosten fallen für den Erwerber zusätzlich noch die Notarkosten, die Grunderwerbskosten sowie der Klärbeitrag, welcher nach der aktuellen Satzung nach der Geschossfläche des zu errichtenden Wohnhauses berechnet wird. Er beträgt derzeit 8,70 €/m² Geschossfläche und ist innerhalb eines Monats nach Genehmigung eines Bauvorhabens auf dem Vertragsgegenstand zu entrichten. Die spätere Gebäudeeinmessung ist im Kaufpreis ebenfalls nicht enthalten.ebenfalls nicht enthalten.