Bauen in Ertingen
Baugrundstücke
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Ertingen | Baugebiet „Gruber II“
Im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Gruber I“ wurde das Neubaugebiet „Gruber II“ erschlossen.
Das Neubaugebiet "Gruber II" befindet sich östlich der Dürmentinger Straße und schließt südlich an das vorhandene Baugebiet "Gruber I" an. Im Baugebiet „Gruber II“ sind Bauplätze für Ein- und Mehrfamilien-Häuser entstanden.
Die Vergabe der Baugrundstücke soll im Losverfahren durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan für das Baugebiet wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 18.07.2023, dass § 13b BauGB nicht EU-Rechtskonform ist.
Aufgrund dieses Urteils ist eine Vergabe der Baugrundstücke derzeit leider nicht möglich.
Neuer Vergabetermin
Erst mit Veröffentlichung der Urteilsbegründung ist eine abschließende fachliche Analyse der Auswirkungen des Urteils möglich.
Sobald ein neuer Vergabetermin feststeht, wird er an dieser Stelle sowie im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ertingen bekannt gegeben.
Binzwangen
Im Ortsteil Binzwangen stehen derzeit keine gemeindlichen Baugrundstücke zur Verfügung.
Erisdorf
Im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Hinter den Gärten“ wurde das Neubaugebiet „Hinter den Gärten II“ erschlossen.
Das Neubaugebiet "Hinter den Gärten II" schließt in südöstlicher Richtung an das bestehende Baugebiet "Hinter den Gärten" an. Im Baugebiet „Hinter den Gärten“ sind Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser entstanden.
Die Vergabe der Baugrundstücke soll im Losverfahren durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan für das Baugebiet wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 18.07.2023, dass § 13b BauGB nicht EU-Rechtskonform ist.
Aufgrund dieses Urteils ist eine Vergabe der Baugrundstücke derzeit leider nicht möglich.
Neuer Vergabetermin
Erst mit Veröffentlichung der Urteilsbegründung ist eine abschließende fachliche Analyse der Auswirkungen des Urteils möglich.
Sobald ein neuer Vergabetermin feststeht, wird er an dieser Stelle sowie im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ertingen bekannt gegeben.